Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingreifen der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale, wenn arbeitstäglich zwei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle notwendig sind; Gleichbehandlung von einer Opernchorsängerin und an Theatern beschäftigten Künstlern und anderen Arbeitnehmern; Verpflichtung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag einer Opernchorsängerin; Einkommensteuer 2001
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag einer Opernchorsängerin - Einkommensteuer 2001
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03
- BFH, 19.07.2004 - VI B 2/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 717
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03
Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen (BFH-Beschl. v. 11. September 2003, VI B 101/03, StEd 2003, 666).Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, für atypische Arbeitszeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale zu machen (BFH v. 11.9.2003, BFH/NV 2003, 1657 ).
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03
Es unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln, dass in diesem Rahmen auch eine pauschalierte Erfassung eines tatsächlichen Aufwands grundsätzlich zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 11. November 1998, 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280 ). - BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03
Dies lässt sich darauf zurückführen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), welcher das Gericht folgt, Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ihrer Natur nach an sich sogenannte gemischte Aufwendungen im Sinne des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG darstellen, da sie teils beruflich und teils privat veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1982, VI R 64/81, BStBl II 1983, 306). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03
Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG zu verstoßen (BVerfG vom 08. Oktober 1991, 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348 ). - Drs-Bund, 10.10.2000 - BT-Drs 14/4242
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03
Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass durch die höhere Entfernungspauschale eine Vereinfachung erreicht werden sollte und berücksichtigt werden sollte, dass durch zusätzliche Fahrten nicht zwangsläufig zusätzliche Kosten anfallen, wie etwa in den Fällen von Zeitkarten öffentlicher Verkehrsmittel (vgl. Bundestags-Drucksache 14/4242, Seite 5).
- FG Hessen, 06.02.2012 - 4 K 3301/09
Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Beschränkung der …
Insoweit kann auf den Beschluss des BFH vom 11.09.2003 VI B 101/03 (BStBl II 2003, 893), das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.12.2003 (EFG 2004, 717) und das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.10.2005 (EFG 2006, 333) verwiesen werden. - FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 3444/02
Fahrtkostenpauschale; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Finanzverwaltung und auch das Gericht sind an diese nicht auslegungsfähige Regelung gebunden (vgl. in diesem Sinne u. a. BFH-Beschluss vom 11. September 2003, VI B 101/03, BStBl. II 2003, 893 und Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Dezember 2003, 1 K 725/03, EFG 2004, 717, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 19. Juli 2004, 6 B 2/04, Juris-Dokument-Nr.: STRE 200450982).Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 11. September 2003 (VI B 101/03, BStBl. II 2003, 893) und das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2003 (1 K 725/03, EFG 2004, 717, bestätigt durch den BFH-Beschluss vom 19. Juli 2004, 6 B 2/04, Juris-Dokument-Nr. STRE 200450982) verwiesen.